Die neue Grundsteuer (Bildquelle: © snowing12/stock.adobe.com)
Inhaltsverzeichnis
Was genau ist die Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird auf Grundstücke, Gebäude und Betriebe der Land– und Forstwirtschaft erhoben. Errichtet wird die Grundsteuer von den Eigentümern an die Städte und Gemeinden. Bei Vermietung kann diese Steuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden. Soweit unterscheiden sich die aktuelle und die neue Grundsteuer nicht voneinander.
Für die Städte und Gemeinden zählt die Grundsteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen und umfasst rund 15 Milliarden Euro jährlich. Mit diesen Einnahmen werden öffentliche Einrichtungen, beispielsweise Kindergärten, Schulen, Parks, Friedhöfe etc., finanziert. Auch die örtliche Infrastruktur wird mit diesen Geldern in Stand gehalten und ausgebaut, also z. B. Straßen, Radwege und Brücken.
Warum wird die Grundsteuer reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht hat die aktuelle Bewertung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, denn es verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf alten Grundstückswerten bzw. Einheitswerten. Die Grundstücke im Westen gehen auf den Wert aus dem Jahr 1964 zurück. Die Werte, die im Osten berücksichtigt werden, sind noch älter, nämlich aus dem Jahr 1935.
Auch wegen der unterschiedlichen Wertentwicklungen seit diesen Stichjahren, kommt es aktuell zu steuerlichen Ungleichbehandlungen. Denn die Einheitsbewertung gibt nicht mehr den tatsächlichen Wert der Grundstücke und Immobilien wieder. Faktisch können Immobilienbesitzer mit vergleichbaren Häusern und Grundstücken und in benachbarter Lage unterschiedliche Grundsteuerforderungen erhalten. Deswegen ist neue Grundsteuer unerlässlich.
Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?
Die Berechnung der neuen Grundsteuer wird auch zukünftig wie folgt durchgeführt:
Grundsteuer = Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz
Der Wert des Grundbesitzes ist der oben genannte Einheitswert, der mit der Reform zukünftig fairer gestaltet werden soll. Dieser Einheitswert wir mit einem einheitlichen Faktor, der Steuermesszahl multipliziert, und danach mit dem Hebesatz multipliziert. Die Steuermesszahl bleibt nach der Reform, wie bereits zuvor auch, bundesweit einheitlich festgelegt. Der Hebesatz wird jedoch von den Städten und Gemeinden bestimmt, und gilt einheitlich für die Gemeinde bzw. die Stadt.
Beispiele Hebesatz für bebaute Grundstücke (Stand: Sept 2022):
Dormagen: 435 %
Neuss: 495 %
Köln: 515 %
Düsseldorf: 440 %
Hürth: 480 %
Pulheim: 555 %
Liste mit Städten unserer Projekte. Hier gehts zu unseren Bauprojekten.
Wie hoch wird die neue Grundsteuerzahlung?
Die künftige Höhe der individuellen Grundsteuer kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke festgestellt werden müssen. Es wird vermutlich noch bis Herbst 2024 dauern, bis die konkrete Höhe der jeweiligen künftigen Grundsteuer bei einem Großteil der Steuerpflichtigen feststeht. Zu zahlen ist die neue Grundsteuer dann im Folgejahr, ab dem 01.01.2025.
Durch die Reform werden insgesamt nicht mehr Einnahmen erzielen und somit bleibt die Steuerhöhe durchschnittlich für die Bürger gleich. Jedoch werden sich die individuellen Steuerzahlungen verändern! Einige werden mehr Grundsteuer bezahlen müssen, andere weniger. Wie sich die Grundsteuerzahlungen einzelner Steuerpflichtiger verändern werden, lässt sich noch nicht beantworten.
Generell kann man sagen, dass sich für diejenigen, die bisher unterdurchschnittlich wenig bezahlt haben, die Steuer ab dem 01.01.2025 eher erhöhen wird. Aber genauso, wird die Steuer für viele auch ungefähr gleich bleiben.
Ihr benötigt noch mehr Details?
Mehr Informationen zur neuen Grundsteuer kann man auf der Seite des Bundesfinanzministerium nachlesen: Link zum Bundesfinanzministerium
Zusammenfassung
Die Grundsteuer ist die wichtigste Steuer für Städte und Gemeinden, deren Berechnung an die Immobilienbesitzer aber als verfassungswidrig erklärt wurde. Durch die Reform der Grundsteuer ändert sich die Berechnung des Einheitswerts, was den Wert der Immobilie wiedergibt. Gleichzeitig sollen diese wichtigen steuerlichen Einnahmen für Städte und Gemeinden gesichert bleiben. Insgesamt wird die neue Grundsteuer also eher umverteilt und insgesamt nicht sinken oder steigen, denn sie wird vielmehr fairer für Alle.
Wie hoch die neue Grundsteuer im Einzelfall ausfällt, lässt sich noch nicht berechnen. Erst im Herbst 2024 wird die Höhe nach der Reform feststehen und ab 2025 wird die neue Grundsteuer dann fällig. Bis dahin zahlen alle Immobilienbesitzer in Deutschland weiterhin die unfair verteilte Grundsteuer.