NRW-Zuschuss durch Grunderwerbsteuer

Bis zu 10.000 Euro Zuschuss vom Land NRW für den Kauf einer eigengenutzten Immobilie auch noch im Jahr 2023 möglich.
NRW-Zuschuss Förderung Grunderwerbssteuer

Förderung Grunderwerbsteuer in NRW (Bildquelle: © magele-picture/stock.adobe.com)

Inhaltsverzeichnis

NRW-Zuschuss für Wohneigentum

Die NRW-Landesregierung fördert Privatleute beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum. Für diesen Zweck wird die hohe Grunderwerbsteuer abgemildert von 6,5 Prozent auf 4,5 Prozent. Das Förderprogramm läuft unter dem Namen „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ und kann online bei der NRW.BANK beantragt werden.

Was bzw. wer wird gefördert?

Immobilienerwerber werden bis zum 10.000 Euro, bei dem Kauf von selbstgenutztem Bestandsimmobilien, Neubau-Immobilien oder Grundstücken zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, gefördert. Der Zuschuss gilt auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreises. Das ergibt eine maximale Fördersumme in Höhe von 10.000 Euro. Auf die Kaufsumme über 500.000 Euro wird die reguläre Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent fällig.

Anfänglich war das Datum des notariellen Kaufvertrages entscheidend, welches im Jahr 2022 liegen ,musste. Die Förderung wurde von der NRW.BANK glücklicherweise verlängert und kann auch noch mit Kaufdatum in 2023 beantragt werden. Die Förderung wird solange weiterlaufen, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Um von der Förderung zu profitieren lohnt sich also die schnelle Beantragung.

Die Förderung kann auch nachträglich für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum beantragt werden, wichtig ist nur, dass der Kaufvertag nicht früher als am 01.01.2022 datiert wurde.

Wie kann man die Förderung erhalten?

Sich für die Förderung registrieren und den Antrag stellen kann man bei der NRW.BANK. Die Antragstellung kann man online beantragen. Hier geht es zur Antragsstellung.

Für die Antragsstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Ort der Immobilie
  • Bankverbindung
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Personalausweis
  • notariell beurkundeter Kaufvertrag ab 2022
  • Grunderwerbsteuerbescheid
  • Zahlungsnachweis der Grunderwerbsteuer
  • Meldebescheinigung nach Hauptwohnsitznahme (spätestens innerhalb 3 Jahre nachreichen)

Beispiel 1: Kauf eines Grundstück

Familie Elsemann fand im Herbst 2021, nach langer Suche, ein Grundstück in Neuss. Nachdem die Einzelheiten mit dem Verkäufer geklärt wurden, wechselte das Grundstück am 04.01.2022 offiziell die Besitzer. Der Kaufpreis betrug 165.000 Euro. Einige Wochen später erhielten Sie die Rechnung über die Grunderwerbsteuer und beglichen diese vollständig.

Nach ein paar Monaten erfuhr die Familie Elsemann von der Möglichkeit einer Förderung und konnten den Antrag ab dem 30.08.2022 stellen – was Sie auch direkt nutzten. Mit der Bewilligung des Antrags wurden die Familie mit 3.300 Euro gefördert und erhielten die Auszahlung auf Ihr Konto.

Berechnung:

Grunderwerbsteuer fällig vor der Förderung: 165.000 x 6,5 Prozent = 10.725 Euro

Grunderwerbsteuer fällig mit der Förderung: 165.000 x 4,5 Prozent = 7.425 Euro

 Fördersumme: 10.725 – 7.425 = 3.300 Euro (2 % des Grundstückspreises)

Beispiel 2: Kauf einer Neubau-Immobilie

Familie Mellmann haben sich für ein schlüsselfertiges Neubau Einfamilienhaus vom Bauträger in Hürth entschieden. Das Haus kostet 650.000 Euro.  Sie unterschrieben den Kaufvertrag Ende August, zu diesem Zeitpunkt wussten Sie schon von der Förderung. Nach dem Notartermin erhielten Sie Post vom Finanzamt mit der kompletten Grunderwerbsteuer.

Mit der Förderung konnten Sie jedoch 10.000 € Grunderwerbsteuer sparen – jedoch nicht 2 % der Kaufsumme sondern maximal 10.000 €.

Berechnung:

Grunderwerbsteuer fällig vor der Förderung: 650.000 x 6,5 Prozent = 42.250 Euro

Grunderwerbsteuer fällig mit der Förderung: 500.000 x 4,5 % + 150.000 x 6,5 % = 32.250 Euro

 Fördersumme = 10.000 Euro (2 % auf die ersten 500.000 € des Kaufpreises)

Ist der Erhalt der Förderung garantiert?

Insgesamt sind 400 Millionen Euro im Fördertopf. Das würde rechnerisch für 40.000 Immobilienkäufe ausreichen.

Einen Antrag kann bis zum 30. Juni 2023 online gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Mittel bis dahin nicht ausgeschöpft sind. Sind die Fördermittel aber aufgebraucht, endet auch der Förderzeitraum.

Ihr benötigt noch mehr Details?

Mehr Informationen zum Zuschuss kann man auf der Seite der NRW.BANK nachlesen: Link zur NRW.BANK

Zusammenfassung NRW-Zuschuss

Diese Förderung gibt es von der NRW.Bank und bezuschusst Käufer von selbstgenutzte Immobilien mit maximal 10.000 Euro – damit sind Grundstücke, Neubau Häuser sowie ältere Immobilien eingeschlossen. Die Förderung kann man, solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist, bis Ende Juni 2023 beantragen – der Kaufvertrag muss aber ab dem Jahr 2022 notariell beglaubigt worden sein.

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